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Hinweise zu den Internetpräsenzen - Wartung
Wartungs-Hinweise zur Internetpräsenz
 
  • Die Intellekta beseitigt unverzüglich Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

Hierbei erbringt sie insbesondere folgende Leistungen:
 
  • Annahme der Störungsmeldung.
  • Die Intellekta nimmt Täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr Störungsmeldungen entgegen.
  • Alle Kunden erhalten dazu die ihnen bekannten Service-Telefonnummern.
  • Die Intellekta gewährleistet eine Behebung der Störung innerhalb eines Werktages (24 Stunden) nach Annahme der Störungsmeldung durch Intellekta, sofern die Störung nicht auf Leistungen von Vorlieferanten zurückzuführen ist.
  • An Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen deutschen Feiertagen wird der Ablauf dieser Frist ausgesetzt und mit Beginn des nächsten Werktages fortgesetzt.

Wartungsfenster für die Internetpräsenz
 
  • Zu Wartungszwecken – insbesondere für Änderungen und Aktualisierungen der Server-Konfiguration oder der Software – können die Leistungen der Internet-Präsenz außer Betrieb genommen werden (Wartungsfenster).
  • Die Intellekta ist bemüht, anfallende Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Hauptnutzungszeiten durchzuführen.
  • Sofern vorhersehbare Wartungsarbeiten notwendig werden, die die Verfügbarkeit der Internetseiten beeinträchtigen können, wird dies mindestens 1 Kalendertag im Voraus angekündigt.
  • Während der Wartungszeit können die technischen Einrichtungen im notwendigen Umfang außer Betrieb genommen werden.
  • Die Intellekta sieht täglich in der Zeit von 3.00 bis 5.30 Uhr insbesondere bei aktuellen Ereignissen (z. B. Abwehr von Hacker-Angriffen oder Viren bzw. Würmern) ein Wartungsfenster vor.
  • Für umfangreichere Wartungsarbeiten wird jeweils am ersten Sonntag eines Monats in der Zeit von 1.00 bis 6.00 Uhr ein Wartungsfenster vorgesehen.
  • Die Zeiten der Wartungsfenster fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein.

Verfügbarkeit der Internetpräsenz
 
  • Die Intellekta gewährt eine Verfügbarkeit von 98,0%.
  • Die Verfügbarkeit in Prozent wird auf Jahresbasis wie folgt definiert: Verfügbarkeit [%]=(1-(Ausfallminuten pro Jahr/525600 Minuten))*100
  • Der Bemessungszeitraum auf Jahresbasis beginnt mit der betriebsfertigen Bereitstellung der Leistung.
  • Die Verfügbarkeit bezieht sich ausschließlich auf die von der Intellekta selbst und in eigener Verantwortung betriebenen Netzelemente.
  • Bei der Berechnung der Ausfallzeiten werden Ausfallzeiten infolge geplanter Wartungsarbeiten oder infolge von Ereignissen die von Dritten oder Vorlieferanten zu vertreten sind, nicht berücksichtigt.
  • Kumulierte Ausfallzeitspannen von weniger als 10 Minuten pro Stunde werden nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit einbezogen.

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