Wartungs-Hinweise zur Internetpräsenz
- Die Intellekta beseitigt unverzüglich Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
Hierbei erbringt sie insbesondere folgende Leistungen:
- Annahme der Störungsmeldung.
- Die Intellekta nimmt Täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr Störungsmeldungen entgegen.
- Alle Kunden erhalten dazu die ihnen bekannten Service-Telefonnummern.
- Die Intellekta gewährleistet eine Behebung der Störung innerhalb eines Werktages (24 Stunden)
nach Annahme der Störungsmeldung durch Intellekta, sofern die Störung nicht auf
Leistungen von Vorlieferanten zurückzuführen ist.
- An Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen deutschen Feiertagen wird der Ablauf dieser Frist ausgesetzt und mit Beginn des nächsten Werktages fortgesetzt.
Wartungsfenster für die Internetpräsenz
- Zu Wartungszwecken – insbesondere für Änderungen und Aktualisierungen der Server-Konfiguration oder der Software – können die Leistungen der Internet-Präsenz außer Betrieb genommen werden (Wartungsfenster).
- Die Intellekta ist bemüht, anfallende Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Hauptnutzungszeiten durchzuführen.
- Sofern vorhersehbare Wartungsarbeiten notwendig werden, die die Verfügbarkeit der Internetseiten beeinträchtigen können, wird dies mindestens 1 Kalendertag im Voraus angekündigt.
- Während der Wartungszeit können die technischen Einrichtungen im notwendigen Umfang außer Betrieb genommen werden.
- Die Intellekta sieht täglich in der Zeit von 3.00 bis 5.30 Uhr insbesondere bei aktuellen Ereignissen (z. B. Abwehr von Hacker-Angriffen oder Viren bzw. Würmern) ein Wartungsfenster vor.
- Für umfangreichere Wartungsarbeiten wird jeweils am ersten Sonntag eines Monats in der Zeit von 1.00 bis 6.00 Uhr ein Wartungsfenster vorgesehen.
- Die Zeiten der Wartungsfenster fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein.
Verfügbarkeit der Internetpräsenz
- Die Intellekta gewährt eine Verfügbarkeit von 98,0%.
- Die Verfügbarkeit in Prozent wird auf Jahresbasis wie folgt definiert: Verfügbarkeit [%]=(1-(Ausfallminuten pro Jahr/525600 Minuten))*100
- Der Bemessungszeitraum auf Jahresbasis beginnt mit der betriebsfertigen Bereitstellung der Leistung.
- Die Verfügbarkeit bezieht sich ausschließlich auf die von der Intellekta selbst und in eigener Verantwortung betriebenen Netzelemente.
- Bei der Berechnung der Ausfallzeiten werden Ausfallzeiten infolge geplanter Wartungsarbeiten oder infolge von Ereignissen
die von Dritten oder Vorlieferanten zu vertreten sind, nicht berücksichtigt.
- Kumulierte Ausfallzeitspannen von weniger als 10 Minuten pro Stunde werden nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit einbezogen.
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