Softwaremietvertrag Stand 01.09.2018
Vertragsbedingungen bei der Miete von Software der ecoDMS GmbH
§1 Leistungsumfang
Diese Bedingungen gelten für alle von der Intellekta GmbH gemieteten ecoDMS ONE Lizenzen der ecoDMS GmbH.
Die ecoDMS ONE Lizenz beinhaltet eine unbegrenzte Anzahl von API Verbindungen und kostenfreie Updates.
§2 Softwaremiete
Für jede Lizenz, wird bei der Miete dieser Softwaremietvertrag, im weiteren Vertrag genannt, zwischen dem Endkunden, im weiteren Kunde genannt, und dem ecoDMS-Qualified-Premium-Reseller - Intellekta GmbH, im weiteren QPR genannt, geschlossen.
§3 Laufzeit, Kündigung und Anpassung
Der Vertrag wird für mindestens 1 Monat geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht einen Monat vor Ablauf von dem Kunden oder dem QPR gekündigt wird.
Der Kunde kann bei Bedarf monatlich die Anzahl der Lizenzen anpassen (erweitern oder verringern).
Nach Ablauf des Vertrags wird die ecoDMS ONE Lizenz deaktiviert und läuft ab dem Zeitpunkt im sogenannten "Community Mode" weiter.
§4 Mietlizenzgebühren
Die monatliche Miete wird bei Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und dem QPR vereinbart.
Der Kunde erhält vom QPR eine Rechnung über die vereinbarte monatliche Miete, die für jeweils 1 Monat im Voraus zu entrichten ist.
§5 Registrierung bei ecoDMS GmbH
Mit dem Abschluss dieses Vertrages wird die Kundenlizenz bei der ecoDMS GmbH registriert.
§6 Leistungen der ecoDMS GmbH
Mit der Registrierung erhält der QPR während der Vertragslaufzeit alle Softwareupdates, für die Lizenz des Kunden.
§7 Leistungen des QPRs
Der QPR stellt dem Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit und bei Bedarf, alle Updates zur Verfügung.
Die Installation der Software und der Updates erfolgt in der Regel gegen Berechnung nach Aufwand, sofern nicht gesondert etwas anderes zwischen dem QPR und dem Kunden vereinbart wurde.
§8 Zusatzleistungen des QPRs
Der QPR stellt dem Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit alle ecoCMS-Zusatztools, Schnittstellen und Updates der Intellekta GmbH kostenfrei in gleicher Anzahl der ecoDMS Lizenzen zur Verfügung.
Die Installation der Tools und der Updates erfolgt in der Regel gegen Berechnung nach Aufwand, sofern nicht gesondert etwas anderes zwischen dem QPR und dem Kunden vereinbart wurde.
§9 Lizenzrecht
Für alle der ecoDMS-Softwareprogramme, gelten die Lizenz-Richtlinien und Bestimmungen
der ecoDMS GmbH.
Für alle Intellekta-Softwareprogramme, gelten die Lizenz-Richtlinien und Bestimmungen
der Intellekta GmbH.
§10 Gesamter Vertrag
Bestandteil dieses Vertrages sind die AGB und ADB der Intellekta GmbH.
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