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Vertragsbedingungen (Selectline Warenwirtschaft und Buchhaltungsprogramme) - SelectLine
Softwarepflegevertrag Stand 01.12.2004
 
Vertragsbedingungen beim Kauf von Software der SelectLine GmbH

 
§1 Leistungsumfang
Diese Bedingungen gelten für alle von der SelectLine GmbH, im weiteren SelectLine genannt, gelieferten Softwareprogramme.
 
§2 Softwarepflege
Für jede erworbene Lizenz, wird beim Kauf dieser Softwarepflegevertrag, im weiteren Vertrag genannt, zwischen dem Endkunden, im weiteren Kunde genannt, und dem SelectLine-Vertriebspartner - Intellekta GmbH, im weiteren Händler genannt, geschlossen.
 
§3 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird für mindestens 12 Monate geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf von dem Kunden oder Händler gekündigt wird.
 
§4 Softwarepflegekosten
Die monatlichen Pflegegebühren werden beim Kauf zwischen dem Kunden und dem Händler vereinbart.
Der Kunde erhält vom Händler eine Rechnung über die vereinbarten monatlichen Pflegegebühren, die für jeweils 12 Monate im Voraus zu entrichten sind.
 
§5 Registrierung bei SelectLine
Mit dem Kauf der Lizenz wird der Kunde und der Händler bei der SelectLine registriert und es wird ein Softwarepflegevertrag zwischen dem Händler und der SelectLine, für mindestens 12 Monate geschlossen, der sich jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf von dem Händler oder von der SelectLine gekündigt wird.
Die monatlichen Pflegekosten für den Händler sind im Vertragswerk zwischen der SelectLine und dem Händler geregelt und sind vom Händler für jeweils 12 Monate im Voraus zu entrichten.
 
§6 Leistungen der SelectLine
Mit der Registrierung erhält der Fachhändler während der Vertragslaufzeit alle Softwareupdates, für die Lizenz des Kunden.
 
§7 Leistungen des Händlers
Der Händler stellt dem Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit und bei Bedarf, alle Updates zur Verfügung.
Die Installation der Updates erfolgt in der Regel gegen Berechnung nach Aufwand, sofern nicht gesondert etwas anderes zwischen dem Händler und dem Kunden vereinbart wurde.
 
§8 Lizenzrecht
Für alle Lizenzrechtlichen Bedingungen der SelectLine-Softwareprogramme, gelten die Lizenz-Richtlinien und Bestimmungen der SelectLine GmbH.
 
§9 Gesamter Vertrag
Für alle hier nicht behandelten Fälle gelten die Bestimmungen der AGBs und ADBs der Intellekta GmbH.
 
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